Bildnachweis: Greg Amira

Über uns

VISION

Unsere Vision ist die Anerkennung kultureller und sozialer Werte in Gemeinschaften, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent. Eine Übertragung dieser Wertschätzung auf Architekturprojekte zeigt sich in der Etablierung von angepassten Entwürfen und Planungen. Somit fördern wir eine dekoloniale Formensprache – unter Berücksichtigung lokaler Bautraditionen und verfügbarer Materialien.

Durch diese Würdigung sollen Gemeinschaften ermächtigt werden, eigene kulturbedingte Stärken auszuleben und in den gebauten Alltag zu integrieren. Historische und aktuelle Bedingungen an Projektstandorten werden berücksichtigt und in den Vordergrund der Entwurfsarbeit gerückt. Unsere Vision drückt sich also in der Förderung von Architekturprojekten aus, bei denen traditionelle Elemente, die durch soziales Zusammenleben entstehen, auf zeitgenössische Planungs- und Bauprojekte übertragen werden. Durch die koloniale Vergangenheit verloren gegangene Möglichkeiten werden wieder in den kulturellen Ortskontext integriert, zugleich an die Gegenwart angepasst und somit hin zu einer dekolonialen Zusammenarbeit geführt.

VERBUNDENHEIT

Wir beziehen uns mit unserer Vision auf die Ambitionen der Afrikanischen Union, mit der Agenda 2063 ein „Africa We Want” zu erreichen. Diese beschreibt einen Kontinent der eigenen Stärke im Sinne des Panafrikanismus: „Unsere Vielfalt an Kultur, Erbe, Sprachen und Religion soll ein Grund zur Stärke sein.” (AU, Punkt 41) Damit unterstützen wir ein strategisches Konzept, das die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung der Länder des Kontinents selbst beschreibt. Unsere geförderten Bauprojekte stehen besonders mit dem fünften der sieben manifestierten Ziele: „Ein Afrika mit einer starken kulturellen Identität, einem gemeinsamen Erbe und verbindenden Werten.”

KULTURBASIERTE ARCHITEKTUR

Schon Architekt Amos Rapoport hat sich in der Theorie intensiv mit den Zusammenhängen von Kultur und Formen der gebauten Umwelt beschäftigt: „How does culture get translated into form?” (A. Rapoport)

Diese im Kontext der kolonialen Kontinuitäten bis heute so wichtige Frage ist Grundlage unserer Vision für kulturbasierte Architektur. Unsere Gründerin Kristina Ziadeh erforschte in ihrer Promotion die Wirkung von intuitiv angewendeten Gewohnheiten auf Architektur und die Verflechtung von Kultur und Architektur innerhalb der Entwurfsarbeit: „Der Entwurf, als beeinflussbare Größe verstanden, wird zum Objekt der Interpretation kulturell vorhandener Bedingungen am Projektstandort. Rückblicke in traditionelle Momente der gebauten Vergangenheit und Einblicke in kulturell verankerte Gewohnheiten ermöglichen eine Transformation der vorgefundenen Ideen in einen Entwurf für die Zukunft.” (K. Ziadeh)

PARTNERSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Die Verwirklichung unserer Vision basiert auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteur*innen. Diese gründet sich auf dekoloniale Werte und Strukturen und folgt den ethischen Grundsätzen des Panafrikanismus. So stärken wir afrikanische Stimmen, Selbstbestimmung und Selbstbewusstsein des Kontinents sowie kulturelle Identitäten von Menschen afrikanischer Herkunft.

Indem wir die Bedeutung des kulturellen Erbes an den Projektstandorten hervorheben, machen wir das Wissen der Menschen sichtbar, die aufgrund globaler Machtverhältnisse und kolonialer Kontinuitäten kaum über ihren Sozialraum hinaus Beachtung finden. Dieses Wissen, geprägt durch soziale und kulturell bedingte Gewohnheiten, hat lange die traditionelle Bauweise bestimmt. Seit der Industrialisierung und der Spezifizierung der Architektur verlieren Bauten jedoch den Bezug zur ursprünglich so wichtigen, direkten Umgebung. Sie passen sich zunehmend einem globalen Materialverständnis an, das den lokalen Bedürfnissen und kulturellen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.

Gemeinsame Gespräche mit sambischen Architekten und Bauingenieuren zeigen außerdem die Bevorteilung im Wettbewerb rein durch die Präsenz von Privilegien. Denn „der Wunsch nach Inspiration durch Reisen sei stark, die Lebensrealitäten lassen dies aber oft nicht zu” (B. Muzeya). So ist es unser Ziel, die limitierenden Realitäten anzuerkennen, um einen fairen Umgang miteinander etablieren zu können.

FÖRDERPHILOSOPHIE

Wir wünschen uns ein ähnliches Bekenntnis zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit von unseren Spender*innen und Fördermittel-Geber*innen. Sie tragen wesentlich zum Erfolg unserer Projekte bei. Wir schätzen ihr Engagement und das Vertrauen, das sie uns bei der Verwirklichung unserer interkulturellen Projekte entgegenbringen. Wir setzen auf langfristige Partnerschaften und begrüßen Spenden von Einzelpersonen, Unternehmen und Stiftungen.

Gleichzeitig prüfen wir die Herkunft der Spenden nach unseren ethischen Grundsätzen. Wir nehmen grundsätzlich keine Spenden aus der Rüstungsindustrie an und behalten uns vor, Spenden von Unternehmen und Einzelpersonen, deren Handeln wir ethisch nicht verantworten können, zurückzuzahlen.

TEAM

Dr.-Ing. Kristina Ziadeh, Gründerin & Geschäftsführerin

Kristina Ziadeh ist deutsche Architektin, Gründerin und Geschäftsführerin bei studio*k ACT mit Sitz in Berlin. Als Architektin und Unternehmerin beschäftigt sie sich mit der Beziehung zwischen Entwurf und sozialen Themen, die insbesondere beim Bauen in interkulturellen Kontexten auftreten. In ihrer Dissertation untersuchte sie den Zusammenhang zwischen bestehenden Lebensweisen und der Gestaltung der gebauten Umwelt. Über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren plante und baute sie mit Ingenieure ohne Grenzen ehrenamtlich eine Schule in Simbabwe, wo sie mehrere Jahre als Bauleiterin tätig war. Im Jahr 2022 gründet sie das Architekturbüro studio*k ARCHITECTURE, ebenfalls mit Sitz in Berlin.

Über Kristina
Dissertation: Von traditionellen Bauweisen und kulturellen Entwurfsmustern
Projekte von studio*k ARCHITECTURE
Auszeichnungen, Ausstellungen und Vorträge

Talent Emmanuel Rupiya, Projektmanager

Talent Emmanuel Rupiya ist simbabwischer Bauexperte und Geschäftsführer von Shining Beam Construction. Mit Schwerpunkt auf Management befasst er sich mit Schlüsselthemen wie Projektplanung, Risikomanagement, Teamführung, Qualitätskontrolle und Kommunikation mit den Beteiligten. Von 2017 bis 2023 sammelt er während des Baus der Rising Star Schule in Hopley, Harare, wertvolle Erfahrungen als Assistent der Bauleitung bei Ingenieure ohne Grenzen. Als Projektmanager arbeitet er bei studio*k ACT und vertieft seine Kenntnisse im Baumanagement.

Jessica Eitelberg, Fundraising & Kommunikations-Managerin

TRANSPARENZ

Jahresbericht

Mit Gründung der Gesellschaft im Dezember 2024 liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Jahresbericht vor. Der Jahresbericht für das Jahr 2025 folgt rechtzeitig.

Auszug aus der Satzung

§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Die Gesellschaft führt den Namen studio k ACT gGmbH.

1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Tage der Eintragung in das Handelsregister und endet am darauffolgenden 31.12.

§ 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft

2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51f AO).

2.2 Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von kulturellen und baukonstruktiven Projekten im Rahmen der Architektur- und Baupraxis in Zusammenarbeit mit Personen aus Ländern des Globalen Südens. Zweck der Gesellschaft ist die:

2.2.1 Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)

2.2.2 Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)

2.2.3 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO)

2.3 Die vorgenannten gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: 

2.3.1 Planung und Bau von Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen mit Projekt- und Baustandort in Ländern des Globalen Südens, wie z.B. die Errichtung von Bildungseinrichtungen, Unterkünften, Kunst- und Kulturinstitutionen oder Gesundheitseinrichtungen, ebenso von Standorten zur Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Marktstätten. Hierzu gehört die Planung eines gesamtheitlichen Entwurfskonzepts für Neu- und/oder Umbauten für die jeweilige Wirkstätte sowie die bauliche Umsetzung dessen in Zusammenarbeit mit im Projektland ansässigen Personen.

2.3.2 Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Architektur- und Baupraxis durch Schulung und Ausbildung in Ländern des Globalen Südens, wie z.B. die Durchführung von Weiterbildungen oder Workshops im Rahmen der vorgenannten Planungs- und Baumaßnahmen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1), Kooperationen mit Bildungs- oder Kultureinrichtungen oder Vorträge im Zusammenhang der baukulturellen Praxis in internationaler Zusammenarbeit.

2.3.3 Förderung des kulturellen Austauschs zwischen Europa und Ländern des Globalen Südens, wie z.B. kurz- oder langfristige Austauschprogramme in länderbezogen beide Richtungen im Rahmen der Architektur- und Baupraxis als unentgeltliche Volontärstätigkeit in Planungs- oder Bauphasen oder als Exkursion für die Erweiterung des gegenseitigen kulturellen Verständnisses, Erarbeitung und Unterstützung von Förderprogrammen mit Kunst- oder Kultureinrichtungen, die im Bereich der Architektur- und Baupraxis angegliedert sind (z.B. „Kunst am Bau” oder Verknüpfung von sich in Kunst und Architektur überschneidenden Themen in internationaler Zusammenarbeit).

2.4 Nach Projektfertigstellung werden die errichteten oder umgebauten Gebäude (§ 2 Abs. 3 Nr. 1) zur institutionellen Leitung, Betreuung, Wartung, Nutzung und Instandhaltung an im Projektland ansässige staatliche oder private oder nichtstaatliche gemeinnützige Körperschaften oder Sozialunternehmen, die vergleichbare steuerbegünstigte Ziele verfolgen, übergeben. Die Gesellschaft ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Gebäude der o.g. Neu- und Umbauprojekte.

2.5 Die Gesellschaft arbeitet zur Erfüllung der Satzungszwecke auf nationaler und internationaler Ebene mit staatlichen, privaten, nichtstaatlichen gemeinnützigen Körperschaften und Sozialunternehmen, die als Kooperationspartner*in bezeichnet werden, zusammen. Die Umsetzung dieses Zwecks erfolgt über die Gesellschaft selbst sowie durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 2 AO.

2.6 Bei den zur Verwirklichung der Zwecke genannten Projekten (§ 2 Abs. 3) steht die Beschäftigung von im Projektland ansässigen Personen im Vordergrund. Die Vergabe von Tätigkeiten und Dienstleistungen an Auftragnehmer*innen durch die Gesellschaft und die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen in der Gesellschaft zur Zweckerreichung sind ortsungebunden und somit ebenso zulässig.

2.7 Alle im Projektland ansässigen und an Projekt und/oder am Bau beteiligten Personen werden von der*m Kooperationspartner*in beschäftigt. Eine direkte Beauftragung zwischen der Gesellschaft und im Projektland ansässigen Personen, die nicht der*m Kooperationspartner*in angehören, ist nicht vorgesehen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

3.1 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

3.2 Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 

3.3 Es dürfen keine Gesellschafter*innen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.4 Die Gesellschafter*innen erhalten bei Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

3.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.

Eintragung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

studio*k ACT gGmbH

Plesser Str. 9
12435 Berlin
Deutschland

+49 176 23598588
info@studiok-act.com
www.studiok-act.com

Handelsregister: HRB 273014 B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Steuernummer 27/612/10809

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin Dr.-Ing. Kristina Ziadeh
Gründungsjahr: 2024

2. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke (Volks- und Berufsbildung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie Entwicklungszusammenarbeit) nach dem letzten uns zugegangenen Feststellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (StNr. 27/612/10809) vom 14.04.2025 (Veranlagungszeitraum 04.2025 bis 04.2027) als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

3. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Gesellschafterversammlung: Allein-Gesellschafterin Dr.-Ing. Kristina Ziadeh
Geschäftsführung: Dr.-Ing. Kristina Ziadeh

4. Personalstruktur

1 hauptamtliche Mitarbeiterin: Geschäftsführung (Kristina Ziadeh)
2 externe Unterstützer*innen: Projektmanagement (Talent Rupiya) und Fundraising & Kommunikation (Jessica Eitelberg)

5. Angaben zur Mittelherkunft

Unsere Arbeit finanziert sich aus Spenden und Fördermitteln.

6. Angaben zur Mittelverwendung

Erträge 2024: 0€
Aufwand 2024: 0€
Mit Gründung der Gesellschaft am 23.12.2024 sind in angegebenem Jahr noch keine finanziellen Mittel geflossen.